Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Bodenrode-Westhausen ist bemüht, ihre Webseite bodenrode-westhausen.com barrierefrei zugänglich zu machen. Die rechtlichen Grundlagen sind das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0.
Es sind noch folgende Einschränkungen bekannt:
- Nicht alle Bilder verfügen über Alternativtexte.
- Formularelemente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei.
Wir arbeiten laufend an der Verbesserung der Zugänglichkeit.
Barrierefreie Funktionen mit WP One Tap
Um die Zugänglichkeit unserer Webseite zu verbessern, setzen wir das Tool WP One Tap ein. Dieses Tool ermöglicht Besucherinnen und Besuchern u. a.:
- die Schriftgröße anzupassen,
- den Farbkontrast zu erhöhen,
- Inhalte in Graustufen oder invertiert darzustellen,
- die Lesbarkeit für Menschen mit Dyslexie zu verbessern.
Die entsprechenden Einstellungen finden Sie über das Symbol „Barrierefreiheit“ am Rand der Website.
Feedback und Kontakt
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen? Sie möchten Informationen barrierefrei erhalten?
Dann kontaktieren Sie uns:
Gemeinde Bodenrode-Westhausen
Bürgermeister
Herr Gerald Weidemann
Mehlsstraße 41
37308 Bodenrode-Westhausen
Kontakt:
Tel.: 03606 61 44 20
E-Mail: buergermeister@bodenrode.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von bodenrode-westhausen.com benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:
Joachim Leibiger
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573118000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de